Die Baugenehmigung für Ihr Terrassendach
Verliebt in unser Terrassendach?
Unsere Lamellendächer sind die moderne Art von Beschattung für Ihre Terrasse. Dazu passt optisch und technisch die Ausführung als Carport (Algarve Canvas). Die Terrassendächer Camargue und Algarve erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und steigern das exklusive Wohn- und Lebensgefühl.
Aber was ist bei der Errichtung eines Lamellendaches zu beachten?
Beim Bau einer Terrassenüberdachung handelt es sich grundsätzlich um ein baugenehmigungspflichtiges Bauvorhaben, bei dem das öffentliche Baurecht (gegliedert in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht) sowie die privaten Rechte Ihrer Nachbarn (privates Baurecht nach BGB, z.B. Grundeigentum und Nachbarrecht) zu beachten sind!
Was ist eine Baugenehmigung?
Im öffentlichen Baurecht ist eine Baugenehmigung die ausgesprochene Genehmigung einer Bauaufsichtsbehörde, eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen.
Der Bauherr muss bei dem für ihn zuständigen Bauamt einen i.d.R. gebührenpflichtigen Bauantrag stellen um die Baugenehmigung zu erhalten.
Es gibt aber auch Bauvorhaben, welche von einer Baugenehmigung ausgenommen sind.
Von daher stellt sich für Sie die Frage:
Brauchen Sie für den Bau Ihrer Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?
Das ist i.d.R. von folgenden Punkten abhängig:
- Wie groß, hoch und breit ist Ihr Lamellendach?
- Welche gesetzlichen Regelungen greifen?
Die erste Frage können Sie mit unserer Hilfe leicht selbst beantworten.
Die zweite ist leider nicht so leicht, da jedes Bundesland seine eigene Bauordnung hat und damit unterschiedliche Regularien zur Erfordernis einer Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen.
Wir haben Ihnen hier die derzeit geltenden Vorgaben für verfahrensfreie Terrassenüberdachungen für die einzelnen Bundesländer zusammengestellt:
Bundesland | Fläche in m² | Tiefe in m | umbauter Raum in m³ |
Baden-Württemberg | 30 | . | - |
Bayern | 30 | 3 | - |
Berlin | 30 | 3 | - |
Brandenburg | 20 | - | 75 |
Bremen | 30 | 3,5 | - |
Hamburg | 30 | 3 | - |
Hessen | 30 | - | - |
Mecklenburg-Vorpommern | 30 | 3 | - |
Niedersachsen | 30 | - | - |
Nordrhein-Westfalen | 30 | 4,5 | - |
Rheinland-Pfalz | - | - | 50 |
Saarland | 36 | 3 | - |
Sachsen | 30 | 3 | - |
Sachsen-Anhalt | 30 | 3 | - |
Schleswig-Holstein | 30 | 3 | - |
Thüringen | 30 | 4 | - |
Unser Tipp!
Diese Vorgaben scheinen eindeutig, Sie sind aber auf der sicheren Seite, wenn Sie sich bereits bei der Terrassenplanung bei Ihrem Bauamt über die baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Bestimmungen informieren und eine amtliche Bestätigung einholen, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist. Sie können hierfür eine offizielle schriftliche – und kostenpflichtige – Bauvoranfrage stellen, das persönliche Gespräch mit einem Mitarbeiter des Bauamts suchen – was für den Laien meist verständlicher ist – oder Sie schicken Ihre Anfrage formlos per Email, was meist auch kostenlos für Sie ist und unbürokratisch und gern von den Mitarbeitern des Bauamts beantwortet wird.
- Denkmal- und Brandschutz
- Bebauungsplan der Gemeinde
- Zugelassene Bauweise, Baustoffe
- Abstandsflächen
- Statische Anforderungen
Es ist also unerlässlich den Kontakt zum Bauamt vorab zu suchen und sich so ausreichend Informationen einzuholen, um rechtssicher und –konform zu bauen.
Lassen Sie sich also bei der Baubehörde direkt beraten oder ziehen Sie versierte Fachleute, wie bauvorlageberechtigte Architekten oder Ingenieure, zu Rate. Gern organisieren wir den Kontakt für Sie.
Von großer Wichtigkeit ist auch, dass Sie das Bauvorhaben Ihren Nachbarn ankündigen und sich gegebenenfalls eine schriftliche Zustimmung geben lassen, auch wenn Ihr Terrassendach keiner Baugenehmigung bedarf. So können Sie späteren Streitigkeiten vorbeugen. In jedem Fall zu berücksichtigen sind die baurechtlichen Abstandsregelungen.
Was muss ich tun, wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist?
Nicht verzweifeln!
Mit diesem Verfahren sollen die Bauämter entlastet und Bearbeitungszeiten verkürzt werden, da nicht alle Punkte des Bauantrages geprüft werden.
Sie müssen einen kostenpflichtigen Bauantrag bei Ihrem Bauamt stellen?
Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgearbeitetes Bauantragsformular (in dreifacher Ausfertigung)
- Bauzeichnung
- Detaillierte Baubeschreibung (vom Architekt, Bauingenieur oder bei kleineren Bauten von einem Handwerksmeister)
- Kalkulation der geschätzten Herstellungskosten
- Statische Berechnung vom Statiker
- Aktuellen Lageplan des Baugrundstücks vom Vermessungsamt / Katasteramt
Auch wenn das alles sehr kompliziert und arbeitsaufwendig klingt, sollten Sie ihren Terrassentraum keinesfalls ad acta legen. In den meisten Fällen benötigen Sie gar keine Baugenehmigung und es genügt die Information an Bauamt und Nachbarn.
„Das ist mir zu viel Aufwand, ich bau einfach drauf los. Wird schon schiefgehen!“
Wir möchten Ihnen davon abraten, Ihr Terrassendach ohne vorherige Rücksprache und, falls notwendig, ohne Baugenehmigung zu bauen. Sollte dies entdeckt werden, drohen nämlich nicht nur saftige Bußgelder, sondern das Bauamt kann sogar den Abriss oder Rückbau verlangen. Was wiederum mit Kosten verbunden ist.
Also nehmen Sie den kleinen bürokratischen Aufwand in Kauf. Denn wenn Sie das erste Mal Ihren Feierabend auf Ihrem Terrassentraum genießen, werden Sie sagen:
Es hat sich gelohnt!
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